AEO (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)
Das AEO-Konzept basiert auf der von der Weltzollorganisation (WZO) eingeführten Zoll-zu-Unternehmen-Partnerschaft. Händler, die freiwillig eine Vielzahl von Kriterien erfüllen, arbeiten eng mit den Zollbehörden zusammen, um das gemeinsame Ziel der Lieferkettensicherheit zu gewährleisten, und haben Anspruch auf Vorteile in der gesamten EU.
Die EU hat ihr AEO-Konzept auf der Grundlage der international anerkannten Standards eingeführt und 2008 durch die Änderung des „Zollkodex der Gemeinschaften“ (CCC) (Verordnung (EG) Nr. 648/2005) hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen und deren Durchführungsbestimmungen eine Rechtsgrundlage für dieses AEO-Konzept geschaffen
. Das Programm, das auf die Verbesserung der internationalen Lieferkettensicherheit und die Erleichterung des legalen Handels abzielt, steht allen Akteuren der Lieferkette offen. Es bezieht sich auf Wirtschaftsbeteiligte, die für zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC), Sicherheit (AEOS) oder eine Kombination aus beidem zugelassen sind.
AEO-Zertifikate von C&K anzeigen
China: Zertifizierung Huizhou
Frankreich: Zertifizierung Dole